
Wir sind eine Einzelunternehmung, die auf die Bedürfnisse von klein- und mittelständischen Unternehmen eingestellt ist.
Nach der letzten Fassung der GbV (letzte Änderung vom 06.12.2018) gibt es nur noch wenige Ausnahmen, die von der Gestellung eines Gefahrgutbeauftragten befreien.
Hier nun die möglichen Ausnahmen nach § 1b GbV. Ihr Betrieb benötigt keinen Gefahrgutbeauftragten, wenn er ausschließlich Freigestellte Mengen z. B. nach 1.1.3.6 ADR befördert oder nicht mehr als 50t Gefahrgüter netto für den Eigenbedarf in Erfüllung betrieblicher Aufgaben transportiert oder ausschließlich Gefahrgüter empfängt.
Diese Aufgabe übernehmen wir gerne für Sie und Ihre Mitarbeiter. Selbstverständlich streng neutral und unter Einhaltung der absoluten Vertraulichkeit über die internen Angelegenheiten in Ihren Unternehmen.
Der individuell auf den jeweiligen Kunden zugeschnittene Service zählt zu unseren Leistungsmerkmalen.
Der Inhaber blickt auf fast 25 Jahre Berufserfahrung in der nationalen und internationalen Spedition mit allen gängigen Verkehrsträgern sowie einer 10 Jährigen Arbeit als freier Gefahrgutbeauftragter zurück.
Wir haben die Schulungsnachweise der Handelskammer für alle Verkehrsträger und können somit umfassend und kompetent in allen Belangen des Transportes gefährlicher Güter beraten und auch die Schulung Ihrer Mitarbeiter übernehmen. Mehr Informationen hierzu fingen Sie unter dem Kapitel "Schulungen".