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01.01.2010 Durch Inkrafttreten des GHS ( Global Harmonized System ) werden viele Stoffe, die bisher nicht als Gefahrgut klassifiziert worden sind, in der Klasse 9 als umweltgefährdende Stoffe ( fest oder flüssig ) eingestuft. In der ADR gibt es eine Übergangsfrist. Im IMDG-Code leider nicht. So ist die Gefahrgutliste in der aktuellen Ausgabe des IMDG-Code (AMEND 34-08 ) leider nicht korrekt und vollständig. Die entsprechenden Massnahmen würden wir gerne mit Ihnen persönlich besprechen, damit Ihnen hier kurzfristig Nachteile erspart bleiben. Die Übergangsvorschrift für die Anwendung nationaler Vorschriften für Tunnelbeschränkungen sind am 31.12.2009 ausgelaufen. Gem. Absatz 1.9.5.3.7 ADR müssen die Mitgliedsstaaten der UNECE die Tunnelbeschränkungen nach Abschnitt 1.9.5. mitteilen. Dieses ist auch in Deutschland bisher nicht vollständig erfolgt. Die Tunnelkategorie für Ihre Produkte können Sie der aktuellen ADR (Auflage 25 ) in der Gefahrgutliste entnehmen. Diese ist zwingend im Beförderungspapier mit anzugeben. Wie das in der Praxis umgesetzt werden soll, insbesondere für die Fahrer und Disponenten, ist noch nicht ganz eindeutig. Da bisher im Geltungsbereich der ADR nur wenige Staaten vollständig gemeldet haben, ist auch die Entwicklung entsprechender Software für Navigationsgeräte sowie auch Strassenkarten leider nicht möglich. Wir werden Sie an dieser Stelle auf dem laufenden halten. Folgen Sie uns auch auf Facebook "Gefahrgutservice Hamburg"
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